Wussten Sie das die viele Bestattungsarten eine Willenserklärung durch den Verstorbenen benötigen ? Bei den meisten Bestattern wie Goldberg Bestattungsinstitut Berlin oder Aabach Bestattungen Berlin lässt sich noch zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge durchführen. Dabei kann man noch zu Lebzeiten zwischen den verschiedenen Bestattungsarten wie Seebestattung, Feuerbestattung oder Erdbestattung wählen.

Die Feuerbestattung gehört heute zu den gebräuchlichsten Bestattungsformen und Tendenzen zeigen, dass sie auch in Zukunft besonders in Europa immer mehr zunehmen wird. Bei diesem Vorgang wird die Leiche samt Sarg in einem sogenannten Krematorium bei ca. 800-1000 Grad verbrannt und die Asche später in einer Urne beigesetzt. Die Dauer des Verbrennungsprozesses hängt von Gewicht, Größe und Wassergehalt des Körpers ab, beträgt aber in der Regel um die 70-90 Minuten. Übrigbleibende Knochenreste werden nachträglich noch fein zermahlen und zu der Asche in die Urne hinzugefügt.

Der Sarg besteht meist aus Holz oder anderen umweltfreundlichen Materialien. Die Urne ist dagegen oft aus Metall oder Gestein gefertigt. Der Verstorbene muss zu seinen Lebzeiten eine Verfügung ausstellen, dass er nach seinem Tode eingeäschert werden will. Sollte diese nicht vorhanden sein, reicht oft auch eine Erklärung der Angehörigen aus, z. B. wenn der Tote eine ansteckende Krankheit hatte und an dieser möglicherweise auch verstorben ist. Die Einäscherung sollte frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bzw. nach Ausstellung des Totenscheins erfolgen und spätestens nach einer Woche.